Termine

In der Regel finden die Termine wöchentlich zu einem festgelegten Zeitpunkt statt.

Wenn Sie Fragen haben, treten Sie gerne direkt mit uns per Mail in Kontakt.

Über das untenstehende Kontaktformular können Sie uns direkt eine Terminanfrage schicken. Wir bitten Sie, alle Felder auszufüllen.

Telefonisch sind wir ab 01. Juli 2026 für Sie erreichbar.

Wir unterstützen Sie gern!

Praxiseröffnung zum 01.10.2026

    Eingangs wird durch den behandelnden Arzt oder die Ärztin ein Bedarf an Logopädie festgestellt.

    Folgende medizinische Fachrichtungen sind dazu berechtigt:

    • Kinderärzt*innen
    • Pädaudiolog*innen
    • Kieferorthopäd*innen
    • Hals-Nasen-Ohren-Ärzt*innen
    • Neurolog*innen
    • Zahnärzt*innen
    • Allgemeinmediziner*innen
    • sowie weiter Fachärzt*innen


    Gerne bieten wir auf Anforderung der Ärzt*innen auch einmalige Diagnostikeinheiten an.

    Ab sofort können Sie sich mit uns über unser Kontaktformular oder ab dem 01.07.2026 zusätzlich auch telefonisch hierzu in Verbindung setzen.

    Nach einer erfolgreichen Terminvereinbarung lassen Sie sich eine Verordnung für logopädische Therapie in Ihrer Arztpraxis ausstellen.

    Die logopädische Heilmittelverordnung umfasst in der Regel 10 Therapieeinheiten. Meist werden 45 Minuten verordnet, alternativ sind auch 30 oder 60 Minuten möglich.

    Wichtig: Die Gültigkeit der Verordnung beträgt 28 Tage ab Ausstellungsdatum.

    Zum ersten Termin bringen Sie bitte ihre Heilmittelverordnung, Ihre Versichertenkarte und ggf. ärztliche Befunde mit.

    Die Kosten der logopädischen Behandlung werden vollständig von der Krankenkasse übernommen.

    Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt 90 % der Behandlungskosten. 10% Eigenanteil sowie 10 Euro Rezeptgebühr sind gesetzlich vorgeschrieben.

    Unter bestimmten Voraussetzungen – beispielweise bei chronischen Erkrankungen – kann eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung beantragt werden. Für nähere Informationen und die individuellen Voraussetzungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.

    Auch wenn Sie privat versichert sind, ist für eine logopädische Behandlung eine ärztliche Verordnung erforderlich.

    Für logopädische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung keine verbindlich festgelegte Gebührenordnung.

    Die Höhe der Kosten wird daher individuell im Rahmen eines Behandlungsvertrags vereinbart.

    Ob und in welchem Umfang die Kosten für die logopädische Therapie übernommen werden, richtet sich nach den Bedingungen Ihres individuellen Versicherungsvertrags.

    Wir empfehlen Ihnen daher, vor Beginn der Behandlung mit Ihrer privaten Krankenversicherung zu klären:

    • ob eine Erstattung grundsätzlich vorgesehen ist
    • in welcher Höhe die Kosten übernommen werden


    Auf Wunsch stellen wir Ihnen vorab unsere Vergütungsvereinbarung zur Verfügung, damit Sie diese bei Ihrer Versicherung einreichen und prüfen lassen können.